euroGebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

1-8  Allgemeine Leistungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 1

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung

  12,30 -20,50

 2

Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie

  15,40 -41,00

 3

Kurze Information, auch telefonisch, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung als einzige Leistung

-4,50

 4

Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Min. Dauer, ggfs. einschl. einer Untersuchung Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 4  wird nur als alleinige Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet

   16,20 -22,00

 5

Beratung, auch telefonisch, ggfs. einschl. einer kurzen Untersuchung Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet

      8,20 -20,50

 6

Leistung wie 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit

     17,50 – 24,50

 7

Leistung wie 5, jedoch Nacht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr

     19,50 -28,50

 8

Leistung wie 5, jedoch sonn- und feiertags Anm.: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, auch wenn sie nach 20.00 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziffer 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen höheren Honorare zur Berechnung kommen, wenn der HP gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.

     15,40 -27,00

     9 Hausbesuch einschließlich Beratung

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 9.1

bei Tag

  21,50 -29,50

 9.2

in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)

  24,00 -32,00

 9.3

Nachts, an Sonn- und Feiertagen

  27,50 -36,50

 

10 Nebengebühren für Hausbesuche

Wenn der HP außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 km von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 10.1

für jede angefangene Stunde bei Tag

 bis zu 5,50

 10.2

für jede angefangene Stunde bei Nacht

 bis zu 10,00

Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 – 25 Kilometern

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 10.3

Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel

 

 10.4

Besondere Vereinbarung mit dem Patienten, z.B. Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung des Zeitaufwandes (siehe Ziffer 10.1, 10.2)

 

10.5

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges pro km bei Tag

 bis zu 1,25

 10.6

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges pro km bei Nacht

 bis zu 2,50

 10.7

Bei Fernbesuch, Entfernung über 25 km, können pro km Reisekosten berechnet werden

 bis zu   0,25

 10.8

Bei einer Reise über 6 Stunden Berechnung der tatsächlich angefallenen Reisekosten anstelle des Wegegeldes sowie für den Zeitaufwand pro Stunde Der Patient ist hiervon in Kenntnis zu setzen!

    10,50 -20,50

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 11.1

Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten

      3,60 -15,50

 11.2

Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten

    10,30 -20,50

 11.3

Individuell angefertigter Diätplan bei Ernährungs-und Stoffwechselerkrankungen Anm.: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig!

     10,50 -26,00

12 Chemisch-physikalische Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 12.1

Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich Anm.: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker oder Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig

    bis zu  3,10

 12.2

Harnuntersuchung, quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw)

    10,30 -20,50

 12.4

Harnuntersuchung, nur Sediment

    bis zu  4,60

 12.5

Carzinochrom-Reaktion (CCR)

    bis zu  17,90

 12.7

Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)

    bis zu  18,00

 12.8

Blutzuckerbestimmung

    bis zu  8,00

 12.9

Hämoglobinbestimmung

    bis zu  5,50

 12.10

Differenzierung des gefärbten Blutausstriches

    bis zu  7,70

 12.11

Zählung der Leuko- und Erythrozyten

    bis zu  5,50

 12.12

Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BSK) einschl. Blutentnahme

    bis zu  6,00

 12.13

Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchung von Körperflüssigkeit und Ausscheidungen, auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung

    bis zu  9,50

 12.14

Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z.B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie,) pro Einzeluntersuchung

    bis zu  10,50

 12.15

Kristallographie, Photometrie pro Einzeluntersuchung Anm.: Die Art der Untersuchung bei Ziff. 12.13, 12.14 und 12.15 ist anzugeben!

    bis zu  10,50

13 Sonstige Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 13.1

Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z.B. ph-Messungen  im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw.

10,50 -31,00    

14 Spezielle Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 14.1

Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes

      5,20 -10,50

 14.2

Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes Anm.: Eine Leistung gem. Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung gem. Ziffer 1 oder 4 berechnet werden, Leistungen gem. Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden

      5,20 -10,50

 14.3

Grundumsatzbestimmung nach Read

      5,20 ­8,00

 14.4

Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung

    10,30 -26,00

 14.5

Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung

    10,50 -20,50

 14.6

Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm

    26,00 -51,50

 14.7

EKG mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen

    20,50 -31,00

 14.8

Oszillogramm-Methoden

      5,20 -25,50

 14.9

Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen (nicht neben Ziff. 1 und 4 berechenbar)

    10,50 -25,50

 14.10

Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung

    bis zu  11,30

15 Photoaufnahmen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 15.1

Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß z.B. (pro Augenpaar)

     5,50 -15,50

 15.2

Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet Anm.: Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des HP dienen, kommen nicht zur Berechnung

 

16 Bioenergetische Verfahren

 16.2

Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u. a.

      5,20 -20,50

 16.3

Bioelektrische Funktionsdiagnostik

    15,50 -41,00

 16.4

Hautwiderstandsmessungen Anm.: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben

      5,20 -26,00

17 Neurologische Untersuchungen

17.1 Neurologische Untersuchung
5,20 -26,00
  Anm.: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur dann angewandt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich erscheint  

18 Heilmagnetische Behandlungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 18.1

Einfache, heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten

      5,50 -10,50

 18.2

Heilmagnetische Spezialbehandlungen, die in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten

      8,00 -26,00

19 Psychotherapie

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 19.1

Psychotherapie von 30 Minuten Dauer

    15,50 -26,00

 19.2

Psychotherapie von 50 – 90 Minuten Dauer

    26,00 -46,00

 19.3

Ausstellen eines psychodiagnostischen Befundes

    15,50 -38,50

 19.4

Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite

    bis zu  15,50

 19.5

Psychol. Exploration mit eingehender Beratung

    15,50 -26,00

 19.6

Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, Rohrschach usw.)

    15,50 -38,50

 19.7

Behandlungen von Störungen der Sprechorgane je Sitzung Anm.: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle, ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren

    15,50 -31,00

 19.8

Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose

    15,50 -26,00

20 Atemtherapie, Massagen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 20.1

Atemtherapeutische Behandlungsverfahren

    13,00 -31,00

 20.2

Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a., Spezialnervenmassage

      8,00 -15,50

 20.3

Bindegewebsmassage

      8,00 -20,50

 20.4

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

      5,50 -10,50

 20.5

Großmassage

    10,50 -18,00

 20.6

Sondermassagen (Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u. a.)

    10,50 -20,50

 20.7

Behandlung mit physikalischen oder medicomechanischen Apparaten

    10,50 -26,00

 20.8

Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut

      5,50 ­8,00

21 Akupunktur

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 21.1

Akupunktur einschl. Pulsdiagnose

    10,30 -26,00

 21.2

Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte

      5,20 -15,50

22 Inhalationen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 22.1

Inhalationen, soweit sie vom HP mit den verschiedenen Apparaten in der Sprechstunde durchgeführt

    5,50 -13,00

 

23 Aerosole

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 23.1

Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Pressluft- bzw. Sauerstoffapparat

5,20 -15,50    

24 Eigenblut, Eigenharn

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 24.1

Eigenblutinjektion

    10,30 -13,00

 24.2

Eigenharninjektion

      5,20 -13,00

25 Injektionen, Infusionen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 25.1

Injektion, subkutan

    bis zu  3,10

 25.2

Injektion, intramuskulär

    bis zu  5,20

 25.3

Injektion, intravenös, intraarteriell

    bis zu  7,70

 25.4

Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung

 7,20 -13,00

 25.5

Injektion, intraartikulär

 5,20 -15,50

 25.6

Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke

 7,70 -26,00

 25.7

Infusion

    bis zu  8,70

 25.8

Dauertropfinfusion Anm.: Für die bei Infusionen ggf. eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet

    bis zu  12,80

 25.9

Gasgemischinjektionen (z.B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär

    7,70 ­13,00

 25.10

Gasgemischinjektionen, intraarteriell

   13,00 ­26,00

 25.11

HOT-Behandlung (Hämatogene Oxydationstherapie)

   26,00 ­51,50

26 Blutentnahmen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 26.1

Blutentnahme

    bis zu  3,60

 26.2

Aderlaß

    bis zu  12,80

27 Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 27.1

Setzen von Blutegeln, ggf. einschl. Verband

    10,50 -31,00

 27.2

Skarifikation der Haut

      5,50 -10,50

 27.3

Setzen von Schröpfköpfen, unblutig

      5,20 ­8,00

 27.4

Setzen von Schröpfköpfen, blutig

    10,50 -20,50

 27.5

Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel

      5,20 -10,50

 27.6

Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten

    10,50 -26,50

 27.7

Setzen von Fontanellen

      5,20 -15,50

 27.8

Setzen von Cantharidenblasen

      5,20 -10,50

 27.9

Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)

      5,20 -10,50

 27.10

Anwendung von Postulantien

      5,20 -10,50

 27.11

Braunscheidtieren

    10,30 -20,50

 27.12

Biersche Stauung

      5,20 ­8,00

28 Infiltrationen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 28.1

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig

     7,70 ­15,50

 28.2

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig

   10,30 ­20,50

29 Roedersches Verfahren

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 29.1

Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren

     8,00 ­15,50

30 Sonstiges

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 30.1

Spülung des Ohres

     8,00 ­15,50

 30.2

Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff

   10,60 ­36,00

31 Abszesse u. a.

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 31.1

Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses

     5,20 ­13,00

 31.2

Entfernung von Aknepusteln, pro Sitzung

     5,20 ­10,50

32 Versorgung einer frischen Wunde

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

  32.1

Bei einer kleinen Wunde

     5,20 ­10,50

 32.2

Bei einer größeren und verunreinigten Wunde

   10,30 ­15,50

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung)

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 33.1

Verbände, jedesmal

     5,20 ­15,50

 33.2

Elastische Stütz- und Pflasterverbände

     5,20 ­15,50

 33.3

Kompressions- oder Zinkleimverband Anm.: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung

     5,20 ­13,00

34 Wirbelsäulenbehandlung

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 34.1

Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule

   10,50 ­18,00

 34.2

Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule Anm.: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen

   15,40 ­19,00

35 Osteopathische Behandlung

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 35.1

des Unterkiefers

     7,70 ­15,50

 35.2

des Schultergelenks

   15,40 ­26,00

 35.3

der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke

   15,40 ­26,00

 35.4

des Schlüsselbeins und der Kniegelenke

     5,20 ­15,50

 35.5

des Daumens

     5,20 ­13,00

36 Hydro- und Elektrotherapie

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 36.1

Leitung eines ansteigenden Vollbades

     5,20 ­15,50

 36.2

Leitung eines ansteigenden Teilbades

     5,50 ­8,00

 36.3

Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)

     7,70 ­23,00

 36.4

Kneippsche Güsse

     5,50 ­8,00

37 Elektrische Bäder und Heißluftbäder

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 37.1

Teilheißluftbad z.B. Kopf oder Arm

     5,50 ­8,00

 37.2

Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine

     8,00 ­10,50

 37.3

Heißluftbad im geschlossenen Kasten

     5,20 ­10,50

 37.4

Elektrisches Vierzellenbad

     8,00 ­13,00

 37.5

Elektrisches Vollbad (Strangerbad)

     7,70 ­13,00

38 Spezialpackungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 38.1

Fangopackungen

     8,00 ­15,50

 38.2

Paraffinpackungen, örtliche

     8,00 ­15,50

 38.3

Paraffinganzpackungen

   10,50 ­23,00

 38.4

Kneippsche Wickel und Ganzpackungen, Preißnitz- und Schlenzpackungen Anm.: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet

   10,50 ­31,00

39 Elektro-physikalische Heilmethoden

Ziffer

Leistung

Gebühr in Euro

 39.1

Einfache oder örtliche Lichtbestrahlung

     5,50 ­8,00

 39.2

Ganzbestrahlungen

     7,70 ­10,50

 39.4

Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)

     5,50 ­15,50

 39.5

Anwendung der Influenzmaschine

     5,50 ­10,50

 39.6

Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)

     5,50 ­8,00

 39.7

Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen

     5,20 ­8,00

 39.8

Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenz­strömen in Verbindung mit verschiedensten Apparaten

     5,50 ­15,50

 39.9

Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung

     8,00 ­18,00

 39.10

Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten

   10,50 ­20,50

 39.11

Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)

     5,50 ­31,00

 39.12

Niederfrequente Reizstromtherapie, z.B. Jono-Modulator

     5,50 ­26,00

 39.13

Ultraschall-Behandlung

     5,50 ­15,50